Nihil obstat (lat. es steht nichts entgegen) steht, heute vor allem innerhalb der römisch-katholischen Kirche, für eine Unbedenklichkeitserklärung: ... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nihil_obstat
nihil ọbstat , katholisches Kirchenrecht: 1) Formel für die Erteilung der kirchlichen Druckerlaubnis; 2) bei der Einstellung von Staatsbeamten, die zugleich einen kirchlichen (Lehr-)Auftrag wahrnehmen, die Erklärung des Bischofs, dass dagegen aus kirchlicher Sicht keine Einwände vorliege... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Der Begriff »Nihil obstat« (aus dem Lateinischen übersetzt: es steht nichts im Wege) bezeichet innerhalb der katholischen Kirche eine Unbedenklichkeitserklärung für verschiedene Sachverhalte: Gefunden auf https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/n/nihil-obstat.html